Informationsregister · Art. 28 Abs. 3 DORA

Prüfen Sie Ihr Register, bevor die Aufsicht es tut

In der Generalprobe der europäischen Aufsichtsbehörden bestanden 6,5 % der Häuser alle Prüfungen. Hier sehen Sie in einem Augenblick, was an Ihrer Einreichung abgewiesen würde — und was nur ein Hinweis wäre.

oder das .zip hierher ziehen — auch die einzelnen b_xx.xx.csv gehen

Ihre Datei verlässt diesen Rechner nicht. Das Archiv wird im Browser entpackt und geprüft; es wird nichts hochgeladen, nichts gespeichert und nichts protokolliert. Ein Informationsregister nennt jeden IKT-Dienstleister, von dem Sie abhängen — das gehört nicht auf einen fremden Server, nur um geprüft zu werden.